Neuen Regelungen für Kassensysteme in Deutschland ab 2020

ErgoFAKT als Kassensystem nur noch mit TSE

Laut aktueller Gesetzgebung muss ab dem 01.01.2020 jedes in Deutschland eingesetzte Kassensystem an eine sogenannte TSE angebunden sein.

Falls Sie ErgoFAKT als Kasse in Deutschland nutzen, sind Sie von dieser Regelung betroffen!

Falls Sie ErgoFAKT "nur" als Faktura und Warenwirtschaft einsetzen, also keine Barvorgänge über ErgoFAKT abwickeln, sind Sie - was die Nutzung von ErgoFAKT betrifft - NICHT von dieser Regelung betroffen.

Was ist eine TSE

TSE steht für Technische Sicherheitseinrichtung.

Das ist ein System, in dem jeder relevante Geschäftsvorfall und andere Vorgänge - insbesondere Barvorgänge - signiert und unveränderlich abgelegt werden müssen.

Gesetzliche Grundlage hierzu ist § 146a AO i. V. m. KassenSichV.

Technisch gesehen kann es sich hierbei um eine Hardware (z.B. ein am PC angeschlossener USB-Stick) oder einen Webdienst (Cloud-Lösung im Internet) handeln.

Swissbit TSE

TSE von Swissbit

Die verwendete TSE muss vom Bundesamt für Sicherheit (BSI) zertifiziert sein.

Die Kassensoftware selbst, also ErgoFAKT, muss übrigens nicht zertifiziert werden.

Wozu dient eine TSE

Zweck und Aufgabe der TSE ist es, Manipulationen an Kassen- und anderen Aufzeichnungssystemen zu unterbinden bzw. aufzudecken.

Das soll vereinfacht folgendermaßen erreicht werden:

Das Kassensystem, z.B. ErgoFAKT, muss den Kassenvorgang (Startzeitpunkt, Beträge, Zahlarten, Vorgangsart, etc.) an die TSE übermitteln.

Die TSE speichert die Vorgangsdaten unveränderbar auf ihrem integrierten Speichermedium und erstellt zusätzlich eine fortlaufende Transaktionsnummer sowie eine digitale Signatur über die Daten.

Die Transaktionsdaten werden an das Kassensystem zurückgegeben, das diese zusammen mit den Vorgangsdaten in seiner eigenen Datenbank ablegt.

Zusätzlich müssen gewisse Transaktionsdaten (Signatur, Start- und Endzeitpunkt, Transaktionsnummer, Seriennummer, ...) auf dem Kassenbon angedruckt werden.

Ein optionaler QR-Code dient der schnellen Prüfbarkeit der Daten auf dem Kassenbeleg.

Mit der neuen Version von ErgoFAKT sieht das dann z.B. so aus:

Kassenbeleg mit TSE-Signatur auf QR-Code von ErgoFAKT V5

Um zu prüfen, ob die TSE korrekt angebunden ist und der QR-Code korrekt gedruckt wurde, haben wir ein kostenloses Online-Prüftool für Sie entwickelt.

Wenn Sie die Seite kassen-qr-code-test.de mit einem Smartphone oder Tablet öffnen, können Sie den QR-Code auf einem Kassenbeleg mit der Kamera scannen und die darin enthaltene Signatur prüfen.

Probieren Sie es einfach gleich mal z.B. mit unserem Musterbeleg hier oben aus!

Wie kann Manipulation aufgedeckt werden?

Im Rahmen einer Steuerprüfung bzw. Kassennachschau, haben die Behörden nun die Möglichkeit bzw. das Recht, die Vorgangsdaten abzurufen. Dieser Abruf kann aus der TSE, der Kassendatenbank oder aus beiden erfolgen.

Die entsprechenden Exportmöglichkeiten über vorgegebene Schnittstellen (DSFinV-K) muss ebenfalls das Kassensystem zur Verfügung stellen.

Zum Aufdecken von Manipulationen bestehen nun z.B. folgende Möglichkeiten:

  • Prüfung, ob die gespeicherten Vorgangsarten aus der TSE mit den Vorgangsdaten aus der Kasse übereinstimmen.
  • Prüfung, ob die gespeicherten Vorgangsarten mit den jeweiligen digitalen Signaturen übereinstimmen.
  • Prüfung der fortlaufenden Transaktionsnummern der TSE auf Lücken und sonstige Unstimmigkeiten.
  • Querprüfung der Daten von ausgegebenen Kassenbons mit den Daten aus TSE bzw. Kassendatenbank.

Was bedeuten die Regelungen für ErgoFAKT?

Die Nutzung von ErgoFAKT als Kassensystem ist nur noch in Verbindung mit einer TSE je Kassenarbeitsplatz zulässig.

Sie benötigen dazu ggf. ein Update auf die neue Version ErgoFAKT V5.

Das Update bringt zwangsläufig Änderungen in Bezug auf die Bedienung und Abwicklung im Kassenbereich mit sich. Dies betrifft insbesondere Funktionen, die mit den Vorgaben zur Datenablage in der TSE nicht mehr verträglich sind.

So muss jeder Start und Abschluss eines Barvorgangs in der TSE protokolliert werden. Ferner gelten zukünftig z.B. genaue Vorgaben zur Einordnung von Geschäftsvorfällen nach fest vorgegebenen Vorgangs- und Vorfallsarten sowie MwSt-Schlüssel. Diese müssen, zusammen mit weiteren Stammdaten zu Kassen und TSE, entsprechend hinterlegt und verwaltet werden.

Die neue ErgoFAKT Version V5 mit TSE Unterstützung ist nur noch als SQL-Version (ErgoFAKT ProSQL) verfügbar. Falls Sie noch eine Paradox-Version verwenden (ErgoFAKT Pro32), so muss beim Update auf die neue Version auch ein Datenbankupgrade durchgeführt werden.

Alle ggf. für Sie individuell erstellten Plugins, von uns oder Ihnen erstellte Skripte oder Langtextformeln müssen ebenfalls auf "Verträglichkeit" geprüft und ggf. angepasst werden.

Auch hier werden evtl. manche Funktionen nicht mehr möglich bzw. zulässig sein.

Unsere Meinung

Grundsätzlich befürworten wir das Vorhaben der Bundesregierung, da es klare Vorgaben, Maßnahmen und Regelungen zu den ohnehin schon geltenden Vorgaben wie z.B. zur Manipulationssicherheit festlegt.

Das schafft für uns und unsere Kunden mehr Rechtssicherheit.

Leider ist die Umsetzung für uns und unsere Kunden mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand verbunden.

Wie geht es weiter?

Um sich selbst ein Bild von den Änderungen in der TSE-fähigen Version ErgoFAKT V5 zu machen, können Sie ErgoFAKT V5 über diesen Link als Demo-Version downloaden.

Falls Sie mit ErgoFAKT V4 kundenspezifische Skripte oder Plugins nutzen, klären Sie bitte vor der Umstellung auf die Version V5, ob eine Anpassung möglich ist bzw. mit welchem Aufwand die Anpassung verbunden ist.

Weiterführende Links (extern)

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie z.B. auf der Homepage des BMF.

Hinweis

Die auf dieser Seite angebotenen Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie ggf. Ihren Steuerberater, Ihren Rechtsbeistand, Ihr Finanzamt oder das BMF.