Diese Anpassungen waren nur mit erheblichem Aufwand und in Form einer neuen Hauptversion V5 realisierbar.
Daher wird für die Umstellung auf die TSE-fähige Version von ErgoFAKT ein kostenpflichtiges Update erforderlich.
ErgoFAKT V5 unterstützt die derzeit verfügbare vorläufig zertifizierte TSE von Swisssbit.
Fristen und Handlungsbedarf
Da die endgültigen Zertifizierungsverfahren immer noch nicht abgeschlossen sind, haben die Finanzministerien nahezu aller Bundesländer (außer Bremen) beschlossen, eine weitere 'Verlängerungsfrist' (Nichtbeanstandungsregelung) bis 31.03.2021 einzuräumen, vorausgesetzt das Update und die TSE wurden bis spätestens 30.09.2020 verbindlich bestellt.
Bitte prüfen Sie z.B. mit den unten angegebenen Links selbst, welche Regelung für Ihr Bundesland gilt und besprechen Sie notwendige Schritte mit Ihrem Steuerberater.
Demoversion - machen Sie sich selbst ein Bild
Um sich mit den Änderungen der neuen Kassenoberfläche und den neuen Bedienabläufen vertraut zu machen, empfehlen wir dringend die Installation der Demoversion von ErgoFAKT V5.
Die Demo kann über die Downloadseite Demoversion ErgoFAKT V5 heruntergeladen und parallel zu einer bestehenden ErgoFAKT V4 Version installiert werden.
So können Sie alle in Ihrem Betrieb typischen Geschäftsvorfälle durchspielen und sich
mit den Änderungen vertraut machen.
Systemvoraussetzungen
Berücksichtigen Sie bitte auch, dass die Version V5 mindestens Windows 7 als Betriebssystem benötigt.
ErgoFAKT V5 ist nur noch als SQL Version verfügbar.
Die Datenbank kann deshalb u.U. nicht mehr auf Ihrem NAS Laufwerk liegen.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung auch, dass das Update und die Datenübernahme bei umfangreichem Datenbestand durchaus mehrere Stunden dauern kann.
Angebot anfordern
Voraussetzung für die verlängerte Frist zum 31.03.2021 der Nichtbeanstandungsregelung ist eine verbindliche Bestellung des TSE-fähigen ErgoFAKT V5 Updates und der erforderlichen TSE beim Hersteller Ihrer Kassensoftware oder Ihrem Kassenhändler.
Fordern Sie bitte deshalb ein Angebot an.
Die Lieferung kann dann nach Ihren Wünschen später terminiert werden.
Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir nicht alle Bestellungen erst am 31.03.2021 ausliefern können.
Konkrete Regelungen zur Fristverlängerung der einzelnen Bundesländer (externe Links):
Baden-Württemberg,
Bayern,
Berlin,
Brandenburg,
Hamburg,
Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz,
Saarland,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein,
Thüringen
Hinweis
Die auf dieser Seite angebotenen Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie ggf. Ihren Steuerberater, Ihren Rechtsbeistand, Ihr Finanzamt oder das BMF.